Anwaltskosten 2025: Was kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt wirklich?

Anwaltskosten 2025: Was kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt wirklich?
Was kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt? Personen fragen sich das oft, bevor sie rechtlichen Rat suchen. Besonders wichtig ist das seit dem 1. Juni 2025, weil die Anwaltskosten durchschnittlich um 6 bis 9 Prozent gestiegen sind.

Es gibt aber eine Hilfe für Privatpersonen – Die Bezahlung für ein Erstgespräch bei einem Rechtsanwalt darf höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein. Diese Regel gilt nicht für Selbstständige sowie Unternehmer. Manche Quellen nennen für die Erstberatung bis zu 250 Euro, aber diese Grenze gilt nur, wenn keine andere Abmachung getroffen wurde.

In diesem Ratgeber auf brokerbetrug24.de wird beschrieben, wie sich die Anwaltskosten 2025 zusammensetzen. Er erklärt, welche Unterschiede es bei Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Mietrecht oder Scheidungsrecht gibt. Dazu zeigt er, wie man die Kosten für die Rechtsberatung besser bestimmen kann.

Was kostet eine erste Beratung durch einen Anwalt im Jahr 2025?

Die Kosten einer ersten Beratung durch einen Anwalt fragen viele Leute, die Rechtsrat holen. Der Gesetzgeber bestimmte dafür klare Regeln. Ich erkläre sie Ihnen im Folgenden.

Gesetzliche Obergrenze nach § 34 RVG

Wenn eine private Person Rechtsrat holt, gibt es eine gute Nachricht – Die Kosten für ein erstes Gespräch mit einem Anwalt liegen bei höchstens 190 Euro, dazu kommt die Mehrwertsteuer. Bei der heutigen Mehrwertsteuer von 19 % ergibt das einen Höchstbetrag von 226,10 Euro. Diese Obergrenze gilt jedoch nur, wenn Sie und der Anwalt nichts anderes ausmachen.

Dies ist aber kein fester Preis, sondern eine Obergrenze. Die wirklichen Kosten können geringer sein. Man bestimmt sie im Einzelfall nach § 14 Absatz 1 RVG.

Gesetzliche Obergrenze nach § 34 RVG

Unterschiede zwischen Privatpersonen sowie Unternehmen.

Ein wichtiger Unterschied liegt zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Wenn Sie als Unternehmer oder Selbstständiger einen Anwalt aufsuchen, entfällt die im RVG festgesetzte Höchstgrenze von 190 Euro für die erste Beratung. Bei gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten ist so eine höhere Gebühr denkbar. Ein durchschnittlicher Stundensatz beläuft sich auf etwa 250,00 Euro in addition to Mehrwertsteuer.

Was ist in der Erstberatung enthalten?

Die erste Beratung kostet Geld. Sie bezahlen das Geld, wenn Sie das erste Mal mit dem Anwalt sprechen. Der Ort des Gesprächs ist nicht wichtig. Die Zeit des Gesprächs ist auch nicht wichtig. Sie können in der Anwaltskanzlei sprechen oder am Telefon. Sie können wenige Minuten oder mehrere Stunden sprechen.

Nach den Regeln des BGH ist die erste Beratung eine einfache Beratung am Anfang. Die Beratung enthält normalerweise

  • Der Anwalt schätzt das Rechtsproblem ein, das Sie ihm erzählen.
  • Er sieht sich die Papiere an, die Sie ihm zeigen.
  • Er schätzt die wichtigsten Fakten ein.
  • Er sagt Ihnen, ob Sie Erfolg haben können. Er sagt Ihnen auch, welche Kosten entstehen und welche Risiken es gibt.

Wann fallen weitere Kosten an?

Wenn der Anwalt nach dem ersten Gespräch weiterarbeitet, entstehen zusätzliche Kosten. Folgende Arbeiten sind nicht in der Gebühr für das erste Gespräch enthalten:

  • Briefe schreiben.
  • Kopien anfertigen.
  • Umfangreiches Prüfen von Dokumenten.
  • Briefe an andere Personen senden.

Wenn Sie dem Anwalt nach dem ersten Gespräch einen Auftrag erteilen, wird die Gebühr für das erste Gespräch auf die folgenden Kosten angerechnet. Dies gilt, wenn Sie nichts Anderes absprechen.

Wie berechnen sich die Anwaltskosten nach RVG?

Wie berechnen sich die Anwaltskosten nach RVG?

Zur Berechnung von Anwaltskosten dient das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Am 1. Juni 2025 trat das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) in Kraft. Es hob die Gebühren um neun Prozent an.

Streitwert als Rechengrundlage

Der Streitwert ist die Grundlage, auf der man Anwaltsgebühren berechnet. Wenn der Streitwert steigt, steigen auch die Anwaltsgebühren. Aber die Gebühren wachsen nicht im selben Maß wie der Streitwert, sondern in Stufen.

Bei Geldforderungen rechnet man einfach. Wenn es zum Beispiel um 10.000 Euro geht, liegt der Streitwert bei 10.000 Euro. In Mietstreitigkeiten, besonders bei Kündigungen, setzt man als Streitwert normalerweise eine Jahreskaltmiete an. Wer im Monat 900 Euro Kaltmiete zahlt, hat einen Streitwert von 10.800 Euro.

Gebührentabelle 2025

Die aktualisierte RVG-Tabelle 2025 sieht folgende Gebührensätze vor (Auszug):

Streitwert bis 1,0 0,5 1,3 1,5
1.000 93,00 € 46,50 € 120,90 € 139,50 €
5.000 354,50 € 177,25 € 460,85 € 531,75 €
10.000 652,00 € 326,00 € 847,60 € 978,00 €

Diese Tabelle zeigt die Grundgebühren bei verschiedenen Streitwerten. Das RVG folgt dabei einem Dezimalsystem – bestimmte anwaltliche Tätigkeiten lösen bestimmte Gebührensätze aus. So wird bei einer reinen Beratung typischerweise eine 0,55-Gebühr berechnet, während ein Schreiben an die Gegenseite meist eine 1,3-Geschäftsgebühr auslöst.

Beispielrechnung: Mietrechtlicher Streit

Im Falle eines mietrechtlichen Streites, bei dem der Streitwert 4.000 Euro beträgt, fallen für die Schreiben außerhalb des Gerichtes folgende Ausgaben an:

  • Eine Geschäftsgebühr mit dem Faktor 1,3 kostet 383,50 €.
  • Die Pauschale für Auslagen beläuft sich auf 20,00 €.
  • Die Zwischensumme beträgt 403,50 €.
  • Auf diesen Betrag kommen 19 % Mehrwertsteuer, das sind 76,67 €.
  • Die gesamten Ausgaben liegen bei 480,17 €.

Zusätzliche Kosten: Auslagen, Mehrwertsteuer

Neben den eigentlichen Anwaltsgebühren entstehen weitere Kosten.

  • Auslagenpauschale: Für Post- und Telefonkosten berechnet man 20 Euro.
  • Mehrwertsteuer: Auf alle Anwaltsleistungen erhebt man 19 % Mehrwertsteuer. Auslagen setzt man zuerst ohne Steuer an. Danach versteuert man sie mit der Gesamtvergütung.

Bei Gerichtsverfahren kommen weitere Gebühren dazu. Dazu gehören eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr. Gegebenenfalls kommt auch eine 1,0 Einigungsgebühr dazu. Wenn man den Prozess verliert, muss man die Kosten des Anwalts der Gegenpartei bezahlen.

Das Team von brokerbetrug24.de steht bereit. Es erklärt die Anwaltsgebühren. Es bietet auch Kostentransparenz.

Was kostet ein Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht?

Was kostet ein Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht liegt der Preis für ein erstes Gespräch bei höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Aber viele Anwälte bieten erste Gespräche ohne Kosten an.

Wenn die Kosten vom Streitwert abhängen, gilt Folgendes:

  • Bei einer Klage gegen eine Kündigung beträgt der Streitwert drei Monatsgehälter.
  • Bei einer Abmahnung beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt.

Was zahlt man für ein Gespräch mit dem Anwalt, wenn es um eine Scheidung geht?

Der Preis für ein Scheidungsgespräch hängt vom Einkommen ab:

  • Bei 3.500 Euro Nettoeinkommen belaufen sich die Anwaltskosten auf ungefähr 2.005 Euro.
  • Bei 8.000 Euro Nettoeinkommen betragen die Anwaltskosten etwa 2.624 Euro.

Das Vermögen, das man besitzt, erhöht die Kosten.

Welche Möglichkeiten zur Kostenkontrolle haben Sie?

Die Kontrolle der Kosten beginnt mit dem Wissen über die verschiedenen Abrechnungsmethoden. Gesetzliche Gebühren bieten einen festen Rahmen. Aber es gibt viele Möglichkeiten, die Kosten gering zu halten.

Pauschalangebote und Abrechnung nach Zeit

Bei der Wahl zwischen Pauschalvergütung sowie Stundenhonorar sollten Sie Ihren Fall genau betrachten:

Abrechnungsmodell Vorteil Nachteil
Pauschalhonorar Vollständige Kostenkontrolle Eventuell höher als nötig
Stundenhonorar Bezahlung nur für tatsächlichen Aufwand Unvorhersehbare Gesamtkosten

Einige Online-Portale nutzen Schieberegler. Die Preisskala reicht dabei von 25 bis 200 Euro, weil die Dringlichkeit sowie Detailtiefe den Preis bestimmen. Auf anderen Portalen tragen Nutzer Preise selbst ein. Diese liegen bei bis zu 500 Euro oder bis zu 800 Euro.

Kostenvoranschlag einholen

Kostenvoranschlag einholen

Einen Kostenvoranschlag bekommt man meistens ohne Bezahlung. Aber in manchen Branchen, etwa bei Reparaturen an Elektrogeräten oder Autos, kostet er Geld. Der Anwalt muss sich nicht an den Kostenvoranschlag halten, es sei denn, man legt das vorher fest.

Vergleich von Kanzleien und Online-Angeboten

Anwaltskanzleien sowie Online-Angebote lassen sich vergleichen. Online-Rechtsberatungen bieten eine andere Möglichkeit. Manche Plattformen bieten eine erste Einschätzung ohne Bezahlung an. Andere haben feste Preise. Bei yourXpert kostet eine Anfrage, die man schreibt, zum Beispiel 37 Euro. Telefonische Beratung kostet dort 1,99 Euro pro Minute.

brokerbetrug24: Ihr Partner bei der Regelung von Anwaltskosten

Wir helfen Ihnen, die Kosten für einen Anwalt zu überblicken. Wir unterstützen Sie dabei, verschiedene Angebote zu vergleichen. Sie vermeiden so Gebühren, die nicht nötig sind. Unsere Fachleute stellen Ihnen Schätzungen für die Kosten Ihres Falles aus. Diese Schätzungen sind kostenlos, wenn Sie es wünschen. Wir beraten Sie auch zu Möglichkeiten, die Kosten zu zahlen, wie zum Beispiel mit einer Rechtsschutzversicherung.

Zusammenfassen

Die Kosten für Anwälte steigen 2025. Aber für Privatpersonen gilt eine Obergrenze. Die Obergrenze beträgt 190 Euro in addition to Mehrwertsteuer. Unternehmen sowie Selbstständige sind nicht von dieser Obergrenze betroffen. Sie müssen mit höheren Gebühren rechnen.

Die Wahl des Bezahlmodells bestimmt die Ausgaben. Ein Anwalt kann nach dem RVG abrechnen. Oder er kann ein Pauschalhonorar verlangen. Er kann auch nach Stunden abrechnen. Jedes Modell hat seine eigenen guten und schlechten Seiten.

Vor der Beauftragung eines Anwalts vergleichen Sie Angebote. Prüfen Sie, wie Sie die Kosten bezahlen können. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Option. Online-Rechtsberatungen sind eine andere Option. Mit einer guten Übersicht und der Hilfe von Fachleuten wie brokerbetrug24.de bleiben die Kosten unter Kontrolle. Qualifizierte Beratung dient so der eigenen Rechtssicherheit.

FAQs

Q1. Wie hoch sind die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Anwalt?

Für Privatpersonen kostet die Erstberatung bei einem Anwalt höchstens 190 Euro. Dazu kommt Mehrwertsteuer. Mit der aktuellen Mehrwertsteuer von 19 % entsteht ein Höchstbetrag von 226,10 Euro.

Q2. Gelten die gleichen Kostengrenzen für Unternehmer und Selbstständige?

Für Unternehmer oder Selbstständige gilt die Begrenzung von 190 Euro nicht. Sie erwarten höhere Kosten. Ein durchschnittlicher Stundensatz liegt bei etwa 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Q3. Wie berechnen sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)?

Die Anwaltskosten nach RVG stützen sich auf den Streitwert des Falls. Wenn der Streitwert steigt, steigen die Gebühren. Sie steigen in abgestufter Form. Dazu kommen Auslagen aber auch Mehrwertsteuer.

Q4. Welche alternativen Kostenmodelle gibt es neben dem RVG?

Neben dem RVG gibt es Pauschalvergütungen sowie Stundenhonorare. Bei der Pauschalvergütung spricht man einen Festbetrag ab. Beim Stundenhonorar rechnet man nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ab. In bestimmten Fällen sind Erfolgshonorare erlaubt.

Q5. Wie kann ich die Anwaltskosten kontrollieren?

Sie kontrollieren Anwaltskosten, indem Sie Kostenvoranschläge einholen. Sie vergleichen verschiedene Kanzleien oder Online-Angebote. Sie wählen das für Ihren Fall passende Abrechnungsmodell. Auch die Prüfung von Finanzierungsoptionen, wie Rechtsschutzversicherungen, hilft.