Wissen Sie, dass wir Deutsche zurzeit 13,2 bezahlte und 18,4 unbezahlte Überstunden machen? Deswegen kann das Gesetz zur Steuerfreiheit von Überstunden ab 2025 für viele wichtig sein. Heute fallen auf Überstunden und ihre Zuschläge Steuern sowie Sozialabgaben an. Aber im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung steht ein Plan. Ab 2025 sollen die Zuschläge für Überstunden keine Steuern mehr kosten.
Diese geplante Änderung verändert das deutsche Steuer- und Arbeitsrecht. Es ist interessant, dass das Gesetz für Vollzeitangestellte gelten soll. Teilzeitbeschäftigte, und das sind etwa 50 Prozent aller arbeitenden Frauen laut Statistischem Bundesamt, bekommen davon nichts. Die Koalition sieht in dieser Regelung mehrere Pluspunkte. Die Regelung soll es einfacher machen, dass sich Flexibilität oder Wirtschaftlichkeit verbinden lassen. Beschäftigte sollen mehr Netto vom Brutto haben. Firmen sollen es einfacher haben, Personal zu halten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie über die steuerfreien Überstunden ab 2025 wissen sollten und welche genauen Änderungen auf Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber zukommen.
Regierung beschließt Steuerfreiheit für Überstunden ab 2025
Was im Koalitionsvertrag steht
Die Regierung hat entschieden, dass Überstunden ab 2025 nicht versteuert werden. Das Jahr 2025 bringt somit eine wichtige Änderung im deutschen Arbeitsrecht. Der Beschluss der Bundesregierung betrifft Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber.
Im Koalitionsvertrag steht Folgendes – Der Staat erhebt keine Steuern auf Zuschläge für Arbeit, die über die normale Vollzeit hinausgeht. Die Vollzeit ist im Tarifvertrag geregelt oder orientiert sich daran. Die Regierung schreibt im Vertrag, dass die Steuerbefreiung bald gelten soll. Als Vollzeit zählen mindestens 34 Stunden pro Woche, wenn ein Tarifvertrag besteht. Bei Arbeitsverhältnissen ohne Tarifvertrag sind es 40 Stunden. Die Regelung bezieht sich nur auf die Zuschläge, nicht auf den Lohn für die Überstunden.
Welche Arbeitszeitmodelle betroffen sind
Die geplante Steuerbefreiung betrifft Mehrarbeit, die zur regulären Arbeitszeit hinzukommt. Sie betrifft auch Arbeit am Samstag. Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsstunden sind bereits ohne Steuerabzug zu zahlen. Daher betrifft die neue Regelung diese nicht. Ein Gesetz für die Änderung gibt es noch nicht. Aber es wird deutlich, dass hauptsächlich Vollzeitkräfte davon einen Vorteil haben werden. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge regeln weiterhin, ob Überstunden bezahlt werden. Sie regeln auch, ob Überstunden als Freizeit ausgeglichen werden.
Warum die Maßnahme eingeführt wird
Die Bundesregierung will mit der Steuerbefreiung verschiedene Punkte erreichen. Zum einen sollen Angestellte für weitere Arbeit besser bezahlt werden. Wer freiwillig mehr arbeitet, soll mehr Geld nach Steuern behalten. Zum anderen ist die Maßnahme eine Antwort auf den Mangel an Fachkräften. Das Problem wird größer, weil die Babyboomer-Generation in Rente geht.
Die Arbeitgeberverbände heißen diesen Vorstoß gut. Sie sehen ihn als Anreiz, um den Mangel an Personal zu verringern. Dies soll durch mehr Überstunden bei den Mitarbeitern in Vollzeit geschehen. Aber es gibt auch Kritik – Gewerkschaften beklagen, dass nur die Vollzeitbeschäftigten einen Vorteil haben. Die IG Metall sagt, dass in Deutschland etwa 700 Millionen Überstunden unbezahlt bleiben. Für viele Angestellte könnte die Steuerbefreiung daher nutzlos sein.
Welche Gruppen bekommen einen Vorteil, und welche nicht?
Vollzeitkräfte im Fokus der Regelung
Die planmäßige Steuerbefreiung für Überstunden nützt nicht allen Arbeitnehmern gleich. Eine genaue Untersuchung zeigt deutliche Unterschiede bei denjenigen, die einen Vorteil erhalten. Diese Untersuchung zeigt auch Fragen zur Gleichstellung.
Die neue Gesetzgebung richtet sich hauptsächlich an Personen, die voll arbeiten. Bei tariflichen Verträgen gilt eine 34-Stunden-Woche als volle Arbeitszeit. Bei außertariflichen Verträgen gilt eine 40-Stunden-Woche als volle Arbeitszeit. Mit dieser Maßnahme wollen sie mehr Arbeitskräfte in Bewegung bringen. Sie wollen auch dem Mangel an Fachkräften entgegenwirken. Für Arbeitgeber kann die Steuerentlastung eine Möglichkeit sein. Sie können damit die Motivation der Mitarbeiter heben. So können sie die Planung des Personals besser ausführen.
Teilzeitkräfte und die Erörterung von Gleichheit
Bislang unterscheidet die Gesetzgebung bei der Besteuerung nicht zwischen Kräften, die voll arbeiten, und Kräften, die teilweise arbeiten. Aber vieles deutet darauf hin, dass sich dies ändert. Die jetzige Erörterung betrifft die Frage, ob Teilzeitkräfte auch steuerlich weniger bezahlen sollen, wenn sie mehr Stunden arbeiten, als ihr Vertrag festlegt.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Ende 2024 fällt besonders auf. Es sagt, dass Beschäftigte in Teilzeit bei Überstunden nicht schlecht behandelt werden dürfen. Das Gericht stellte fest – Wenn vollzeitbeschäftigte Personen ab der ersten Überstunde einen Zuschlag bekommen, so muss dies auch für Teilzeitkräfte zutreffen. Diese Entscheidung kann große Folgen für die Form der neuen Regelung haben.
Verteilung von Teilzeit nach Geschlecht
Die Erörterung über Gleichheit wird brisanter, wenn man betrachtet, wie Teilzeitarbeit sich auf Frauen sowie Männer verteilt. Nach dem Statistischen Bundesamt arbeiten 50 % der Frauen in Teilzeit, aber nur 13 % der Männer. Bei Eltern sind die Unterschiede noch deutlicher: 67 % der Mütter arbeiten in Teilzeit, aber nur 9 % der Väter.
Ein wichtiger Grund für diesen Unterschied liegt in der Betreuung der Kinder: 27 % der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, haben ihre Arbeitszeit wegen der Kinderbetreuung verringert. Bei Männern sind es nur knapp 6 %. Für 2024 zeigen die neusten Zahlen sogar, dass der Anteil der Frauen in Teilzeit auf 49 % stieg, während er bei Männern leicht auf 12 % sank.
Diese Zahlen zeigen, warum die geplante Steuerfreiheit für Überstunden unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit kritisch erscheint. Sie kann vorhandene Ungleichheiten verstärken, statt sie zu verringern.
Was ändert sich durch das neue Gesetz konkret?
Ab 2025 kommen Änderungen für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Eine Untersuchung der Einzelheiten zeigt, wie die neue Regelung Überstunden steuerlich verringert.
Welche Zuschläge ab 2025 steuerfrei bleiben
Oft glauben Leute etwas anderes, aber nicht die Überstunden selbst sind steuerfrei. Nur die Zuschläge, die man darauf bezahlt, sind steuerfrei. Das betrifft Überstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Auch Arbeit am Samstag betrifft es. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben nach § 3b EStG steuerfrei, so dass die neue Regelung diese nicht berührt.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
Für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen braucht es bestimmte Zustände:
- Die Dokumentation der Mehrarbeit muss klar sein
- Es darf keinen Freizeitausgleich für die Überstunden geben
- Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten sind einzuhalten
- Die Nachweisführung geschieht elektronisch. Dazu benutzt man Zeiterfassungssysteme
Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht übersteigen. Die wöchentliche Arbeitszeit muss unter achtundvierzig Stunden bleiben.
Gilt die Regelung auch für Teilzeitkräfte?
Von nun an können Teilzeitkräfte weniger Steuern bezahlen, wenn sie länger arbeiten, als ihr Vertrag festlegt. Der wirkliche Nachweis der Mehrarbeit ist wichtig. Überstunden müssen vom Arbeitgeber veranlasst sein, damit ein Arbeitnehmer die Bezahlung dafür bekommt. Der Arbeitnehmer muss diese Überstunden innerhalb der höchsten Arbeitszeit leisten.
Wie Unternehmen die Änderungen ausführen können
Das neue Gesetz bewirkt mehr Arbeit für die Verwaltung in Unternehmen. Die Unternehmen müssen die Dokumentation genau erstellen. Sie müssen neue gesetzliche Anforderungen in die vorhandenen Abläufe einbauen. Eine sichere digitale Unterstützung ist für dies nötig. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Lösungen. Diese Lösungen setzen Steuerregelungen von selbst um.
Wie geht es weiter mit dem Gesetzgebungsverfahren?
Die Steuerbefreiung für Überstunden plant die Regierung. Bislang hat niemand einen Gesetzentwurf eingereicht.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Gesetz tritt 2025 in Kraft. Man erwartet erste Entwürfe in diesem Jahr. Die Abstimmung des genauen Zeitplans erfolgt im Gesetzgebungsverfahren. Der Koalitionsvertrag spricht von einer schnellen Umsetzung. Das politische Versprechen muss zuerst das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. So müssen wir warten.
Welche Details sind noch offen?
Die folgenden Fragen sind bis jetzt offen:
- Ab welcher Überstunde genau keine Steuern mehr zu zahlen sind
- Ob es besondere Regeln für bestimmte Branchen geben wird
- Welche Staffeln nach der Größe des Unternehmens vielleicht eingeführt werden
Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollen
Unternehmen sollen jetzt schon ihre Zeiterfassung besser machen. Dies ist wichtig, nicht nur wegen der Steuerbefreiung. Es ist auch wichtig wegen der Urteile der EU zur Arbeitszeiterfassung. Eine Untersuchung der bestehenden Arbeitszeitmodelle ist auch sinnvoll. Die Maßnahme könnte eine neue Bewertung nach sich ziehen.
Welche Rolle digitale Werkzeuge spielen
Digitale Zeiterfassungssysteme werden in Zukunft nötig sein. Sie sichern eine genaue Dokumentation und eine automatische Berechnung der steuerfreien Überstunden. Neue Lösungen erlauben eine leichte Verbindung mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Sie erlauben auch eine automatische Umsetzung besonderer Steueregeln. Deswegen können kleine und mittlere Unternehmen den Verwaltungsaufwand stark senken.
Fazit
Die ab 2025 geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge könnte für viele Vollzeitbeschäftigte zu einem höheren Nettoeinkommen und mehr Anreiz für Mehrarbeit führen, während Teilzeitkräfte, vor allem Frauen, zunächst weniger profitieren könnten; nur die Zuschläge, nicht die Überstunden selbst, werden steuerfrei, was Unternehmen zu Anpassungen bei der Arbeitszeiterfassung zwingt.
Obwohl das Gesetz noch in Planung ist und viele Details offenbleiben, sollten Firmen jetzt ihre Prozesse prüfen. Insgesamt kann die Regelung ein Schritt zur Fachkräftesicherung sein, erfordert aber eine faire Ausgestaltung, um neue Ungleichheiten zu vermeiden.
FAQs
Q1. Werden Überstunden ab 2025 komplett steuerfrei?
Die Überstunden selbst bleiben nicht steuerfrei. Die Zuschläge auf die Überstunden sollen ab 2025 steuerfrei werden. Die Bezahlung für die Überstunden bleibt steuerpflichtig.
Q2. Für wen gilt die neue Regelung zur Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen?
Die Regelung betrifft vor allem Vollzeitbeschäftigte. Bei Arbeitsverhältnissen, die einem Tarifvertrag folgen, gilt sie ab 34 Wochenstunden. Wenn kein Tarifvertrag besteht, gilt sie ab 40 Wochenstunden. Für Teilzeitkräfte werden Lösungen gesucht.
Q3. Was müssen Unternehmen für die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge beachten?
Unternehmen müssen die geleistete Mehrarbeit genau aufschreiben. Sie müssen die Nachweise elektronisch führen. Sie müssen die Höchstarbeitszeiten beachten, die das Gesetz vorschreibt. Die Mehrarbeit darf nicht in Freizeit umgewandelt werden.
Q4. Wann tritt das Gesetz zur Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen in Kraft?
Die Umsetzung des Gesetzes ist für 2025 vorgesehen. Ein genauer Plan für das Gesetzgebungsverfahren fehlt aber noch. Bundestag sowie Bundesrat müssen den Gesetzentwurf noch annehmen.
Q5. Welche Rolle spielen digitale Tools bei der Umsetzung der neuen Regelung?
Digitale Zeiterfassungssysteme sind für die Umsetzung wichtig. Sie erlauben ein genaues Festhalten von Arbeitszeiten und Überstunden. Sie unterstützen dabei, die gesetzlichen Regeln gut zu befolgen.